wiss. mitarbeiter/in

Dienstgeber

Arch. LA Schleswig Holstein

Ort

Schleswig

Land

Germany:DE

Kontaktemail

Sektor

Denkmalpflege

Link zu weiterführenden Informationen

Anzahl der ausgeschriebenen Stellen: 2

Ist die Stelle unbefristet

nein

Befristet auf

30

Vollzeit

Arbeitsstunden pro Woche

Bruttojahresgehalt in Euro (Mindestgehalt)

(Höchstgehalt)

Beginn der Bewerbungsfrist

Ende der Bewerbungsfrist

Qualifikationen

Ausbildung

BA

Berufserfahrung

wenig

Führerschein erforderlich?

nein

Beschreibung der Stelle
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/ALSH/_startseite/artikel/stellenauschreibung_digitalisierung_2022.html?nn=cfc4265b-5469-465a-b335-630c861d8182

Stellenausschreibung
Im Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt
zwei volle Stellen
einer/eines wissenschaftlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiters (m/w/d)
in der Stabsstelle Digitalisierung
(Entgeltgruppe 11 TV-L)
befristet bis zum 31.12.2024 zu besetzen.
Diese Ausschreibung richtet sich gleichermaßen an Beschäftigte des Landes Schleswig-
Holstein und an externe Bewerberinnen und Bewerber.
Das ALSH nimmt als obere Denkmalschutzbehörde den Denkmalschutz und die Denkmalpflege
im Bereich des archäologischen Erbes für das Land Schleswig-Holstein mit Ausnahme
der Hansestadt Lübeck wahr. Grundlage ist das Gesetz zum Schutz der Denkmale
vom 30. Dezember 2014 (DSchG SH 2015).
Die Archäologische Landesaufnahme stellt für die Identifizierung von denkmalrechtlichen
Belangen und die Bewertung von Raumplanungsvorhaben, aber auch für die akademische
Forschung und für die Laienforschung die zentrale Quelle von Raum- und Fachinformationen
zu über 60.000 seit dem frühen 20. Jahrhundert registrierten archäologischen Fundstellen
dar. Im Gegensatz zu den räumlichen Daten sind die fachlichen Informationen überwiegend
noch nicht datenbankgestützt erschlossen und somit nicht nach fachlichen Kriterien
recherchierbar.
Daneben existiert mit dem Ortsaktenarchiv des Museums für Archäologie Schloss Gottorf
(MfA) die umfangreichste, jedoch weitestgehend noch nicht digital erschlossene und mit der
archäologischen Landesaufnahme abgeglichene Sammlung archäologischer Archivalien
aus dem Zeitraum des 19. bis frühen 21. Jahrhunderts.
Ziel eines an der Stabsstelle Digitalisierung angesiedelten und in enger Kooperation mit der
Leitung der Abteilung 2 durchgeführten Digitalisierungsprojektes ist der Abgleich und die
digitale Erschließung der als Digitalisate (Scans) vorliegenden Archivalien beider Sammlungsbestände.
Im webbasierten archäologisch-geographischen Informationssystem (AGIS-
SH) sollen hierzu insbesondere die Datensätze der archäologischen Landesaufnahme
nach Typ und Datierung verschlagwortet und um Informationen aus dem Ortsaktenarchiv
des MfA ergänzt werden. Die Durchführung des Projektes erfolgt unter der Anleitung einer
wissenschaftlichen Teamleitung.
Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
• Auswertung der Digitalisate analoger Fundstelleninformationen und Verschlagwortung
im Fachinformationssystem AGIS-SH
• Abgleich der Fundstelleninformationen aus den unterschiedlichen Datenbeständen und
Herstellen einer listenbasierten Konkordanz
Das Anforderungsprofil
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
• Abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach Ur- u. Frühgeschichte (BA-Abschluss)
• guter epochenübergreifender Überblick über die für Norddeutschland/Südskandinavien
typische Archäologie (zeitliches Spektrum Paläolithikum bis Neuzeit)
• gute PC Kenntnisse einschließlich der gängigen Anwenderprogramme
• eine strukturierte und pragmatische Arbeitsweise sowie ein hohes Maß an Teamfähigkeit
• gute Auffassungsgabe, Lernbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein
Für die Bewerbung von Vorteil sind:
• Kenntnisse im Umgang mit geographischen Informationssystemen
• Erfahrungen im Umgang mit Informationssammlungen oder in der Inventarisation
Wir bieten Ihnen
Auf diesem Arbeitsplatz werden Sie Teil eines motivierten Teams mit einem guten Arbeitsklima.
Neben einem vielfältigen und interessanten Aufgabengebiet erwarten Sie für eine
gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit, zeitweise
im Homeoffice arbeiten zu können.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den
öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen
ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L möglich.
Eine Beschäftigung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein.
Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt
berücksichtigt.
Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen
Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen,
sich zu bewerben und weist daraufhin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf,
Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung
mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in
die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
10. Juni 2022
an den Verwaltungsleiter des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein, Herrn Volker
Neuse, Brockdorff-Rantzau-Straße 70, 24837 Schleswig, gerne in elektronischer Form
an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung
von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten
daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf
der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes
verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzhinweisen
entnehmen.
Für tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Herr Neuse (E-Mail: Volker.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Tel. 04621 387-23) gerne zur Verfügung. Bei fachlichen
Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte
an Herrn Siegloff (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Tel. 04621 387-62).
Datenschutzhinweise
- Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person (Art. 13 DSGVO) -
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH), Brockdorff-Rantzau-Straße 70, 24837 Schleswig,
verarbeitet Daten von Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung auf die ausgeschriebenen Stellen in der
Stabsstelle Digitalisierung. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte das ALSH Sie nachstehend gemäß Art.
13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das
Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH)
Brockdorff-Rantzau-Straße 70
24837 Schleswig
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/alsh_node.html
Telefon: 04621 387-0
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Der/die Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter:
Datenschutzbeauftragter Ministerium und nachgeordnete Dienststellen im Bereich der Abteilung III 4 (Kultur)
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 0431 988-2452
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), soweit dies für die Entscheidung über die
Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses mit uns erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist dabei Art. 88
DSGVO i. V. m. § 26 BDSG sowie ggf. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Anbahnung oder Durchführung von
Vertragsverhältnissen.
Weiterhin können wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten, sofern dies zur Erfüllung rechtlicher
Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) oder zur Abwehr von geltend gemachten Rechtsansprüchen gegen
uns erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist dabei Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse ist
beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
(AGG). Erteilen Sie uns eine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für
bestimmte Zwecke, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1
lit. a DSGVO gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit, mit Wirkung für die Zukunft, widerrufen werden.
Kommt es zu einem Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns, können wir gemäß Art. 88 DSGVO i.
V. m. § 26 BDSG die bereits von Ihnen erhaltenen personenbezogenen Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
weiterverarbeiten, soweit dies für die Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
oder zur Ausübung bzw. Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs-
oder Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung
der Beschäftigten erforderlich ist.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten innerhalb des ALSH ausschließlich an die Bereiche und Personen
weiter, die diese Daten zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten bzw. zur Umsetzung unseres
berechtigten Interesses benötigen.
Eine Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des ALSH erfolgt ansonsten nur, soweit gesetzliche Bestimmungen
dies erlauben oder gebieten, die Weitergabe zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist
oder uns Ihre Einwilligung vorliegt.
6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich
ist. Ihre personenbezogenen Daten bzw. Bewerbungsunterlagen werden maximal sechs Monate nach
Beendigung des Bewerbungsverfahrens gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung rechtlich erforderlich
oder zulässig ist. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten darüber hinaus nur, soweit dies gesetzlich
oder im konkreten Fall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen für die
Dauer eines Rechtsstreits erforderlich ist.
Für den Fall, dass Sie einer längeren Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zugestimmt haben, speichern
wir diese nach Maßgabe Ihrer Einwilligungserklärung.
Kommt es im Anschluss an das Bewerbungsverfahren zu einem Beschäftigungsverhältnis, Ausbildungsverhältnis
oder Praktikantenverhältnis, werden Ihre Daten, soweit erforderlich und zulässig, zunächst weiterhin
gespeichert und anschließend in die Personalakte überführt.
7. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person
gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu
(Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung
verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen
Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist,
dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte
für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden möchten, können Sie sie wie folgt
kontaktieren:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Marit Hansen
Postfach 71 16
24171 Kiel
Holstenstraße 98
24103 Kiel
Telefon: 0431 988-1200
Telefax: 0431 988-1223
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten unter https://www.datenschutzzentrum.
de/ entnehmen.
9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben, damit Ihre Bewerbung bearbeitet werden kann. Eine Nichtbereitstellung
der Daten kann für Sie insoweit rechtliche Nachteile haben, als Ihre Bewerbung nicht bearbeitet
werden kann.
Anforderungen für BewerberInnen