wiss. mitarbeiter/in
Dienstgeber Arch. LA Schleswig Holstein |
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Ort Schleswig |
Land Germany:DE |
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Kontaktemail |
Sektor Denkmalpflege |
Link zu weiterführenden Informationen |
Anzahl der ausgeschriebenen Stellen: 2 |
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Ist die Stelle unbefristet nein |
Befristet auf 30 |
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Vollzeit |
Arbeitsstunden pro Woche |
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Bruttojahresgehalt in Euro (Mindestgehalt) |
(Höchstgehalt) |
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Beginn der Bewerbungsfrist
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Ende der Bewerbungsfrist |
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Qualifikationen | ||
Ausbildung BA |
Berufserfahrung wenig |
Führerschein erforderlich? nein |
Beschreibung der Stelle | ||
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/ALSH/_startseite/artikel/stellenauschreibung_digitalisierung_2022.html?nn=cfc4265b-5469-465a-b335-630c861d8182 Stellenausschreibung Im Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei volle Stellen einer/eines wissenschaftlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiters (m/w/d) in der Stabsstelle Digitalisierung (Entgeltgruppe 11 TV-L) befristet bis zum 31.12.2024 zu besetzen. Diese Ausschreibung richtet sich gleichermaßen an Beschäftigte des Landes Schleswig- Holstein und an externe Bewerberinnen und Bewerber. Das ALSH nimmt als obere Denkmalschutzbehörde den Denkmalschutz und die Denkmalpflege im Bereich des archäologischen Erbes für das Land Schleswig-Holstein mit Ausnahme der Hansestadt Lübeck wahr. Grundlage ist das Gesetz zum Schutz der Denkmale vom 30. Dezember 2014 (DSchG SH 2015). Die Archäologische Landesaufnahme stellt für die Identifizierung von denkmalrechtlichen Belangen und die Bewertung von Raumplanungsvorhaben, aber auch für die akademische Forschung und für die Laienforschung die zentrale Quelle von Raum- und Fachinformationen zu über 60.000 seit dem frühen 20. Jahrhundert registrierten archäologischen Fundstellen dar. Im Gegensatz zu den räumlichen Daten sind die fachlichen Informationen überwiegend noch nicht datenbankgestützt erschlossen und somit nicht nach fachlichen Kriterien recherchierbar. Daneben existiert mit dem Ortsaktenarchiv des Museums für Archäologie Schloss Gottorf (MfA) die umfangreichste, jedoch weitestgehend noch nicht digital erschlossene und mit der archäologischen Landesaufnahme abgeglichene Sammlung archäologischer Archivalien aus dem Zeitraum des 19. bis frühen 21. Jahrhunderts. Ziel eines an der Stabsstelle Digitalisierung angesiedelten und in enger Kooperation mit der Leitung der Abteilung 2 durchgeführten Digitalisierungsprojektes ist der Abgleich und die digitale Erschließung der als Digitalisate (Scans) vorliegenden Archivalien beider Sammlungsbestände. Im webbasierten archäologisch-geographischen Informationssystem (AGIS- SH) sollen hierzu insbesondere die Datensätze der archäologischen Landesaufnahme nach Typ und Datierung verschlagwortet und um Informationen aus dem Ortsaktenarchiv des MfA ergänzt werden. Die Durchführung des Projektes erfolgt unter der Anleitung einer wissenschaftlichen Teamleitung. Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst insbesondere: • Auswertung der Digitalisate analoger Fundstelleninformationen und Verschlagwortung im Fachinformationssystem AGIS-SH • Abgleich der Fundstelleninformationen aus den unterschiedlichen Datenbeständen und Herstellen einer listenbasierten Konkordanz Das Anforderungsprofil Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind: • Abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach Ur- u. Frühgeschichte (BA-Abschluss) • guter epochenübergreifender Überblick über die für Norddeutschland/Südskandinavien typische Archäologie (zeitliches Spektrum Paläolithikum bis Neuzeit) • gute PC Kenntnisse einschließlich der gängigen Anwenderprogramme • eine strukturierte und pragmatische Arbeitsweise sowie ein hohes Maß an Teamfähigkeit • gute Auffassungsgabe, Lernbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein Für die Bewerbung von Vorteil sind: • Kenntnisse im Umgang mit geographischen Informationssystemen • Erfahrungen im Umgang mit Informationssammlungen oder in der Inventarisation Wir bieten Ihnen Auf diesem Arbeitsplatz werden Sie Teil eines motivierten Teams mit einem guten Arbeitsklima. Neben einem vielfältigen und interessanten Aufgabengebiet erwarten Sie für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit, zeitweise im Homeoffice arbeiten zu können. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L möglich. Eine Beschäftigung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist daraufhin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum 10. Juni 2022 an den Verwaltungsleiter des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein, Herrn Volker Neuse, Brockdorff-Rantzau-Straße 70, 24837 Schleswig, gerne in elektronischer Form an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzhinweisen entnehmen. Für tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Herr Neuse (E-Mail: Volker. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Tel. 04621 387-23) gerne zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Herrn Siegloff (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Tel. 04621 387-62). Datenschutzhinweise - Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person (Art. 13 DSGVO) - 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH), Brockdorff-Rantzau-Straße 70, 24837 Schleswig, verarbeitet Daten von Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung auf die ausgeschriebenen Stellen in der Stabsstelle Digitalisierung. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte das ALSH Sie nachstehend gemäß Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren. 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) Brockdorff-Rantzau-Straße 70 24837 Schleswig E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/alsh_node.html Telefon: 04621 387-0 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Der/die Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter: Datenschutzbeauftragter Ministerium und nachgeordnete Dienststellen im Bereich der Abteilung III 4 (Kultur) E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Telefon: 0431 988-2452 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), soweit dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses mit uns erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist dabei Art. 88 DSGVO i. V. m. § 26 BDSG sowie ggf. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Anbahnung oder Durchführung von Vertragsverhältnissen. Weiterhin können wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten, sofern dies zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) oder zur Abwehr von geltend gemachten Rechtsansprüchen gegen uns erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist dabei Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Erteilen Sie uns eine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit, mit Wirkung für die Zukunft, widerrufen werden. Kommt es zu einem Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns, können wir gemäß Art. 88 DSGVO i. V. m. § 26 BDSG die bereits von Ihnen erhaltenen personenbezogenen Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses weiterverarbeiten, soweit dies für die Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder zur Ausübung bzw. Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten erforderlich ist. 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Wir geben Ihre personenbezogenen Daten innerhalb des ALSH ausschließlich an die Bereiche und Personen weiter, die diese Daten zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten bzw. zur Umsetzung unseres berechtigten Interesses benötigen. Eine Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des ALSH erfolgt ansonsten nur, soweit gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder gebieten, die Weitergabe zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist oder uns Ihre Einwilligung vorliegt. 6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Ihre personenbezogenen Daten bzw. Bewerbungsunterlagen werden maximal sechs Monate nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung rechtlich erforderlich oder zulässig ist. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten darüber hinaus nur, soweit dies gesetzlich oder im konkreten Fall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen für die Dauer eines Rechtsstreits erforderlich ist. Für den Fall, dass Sie einer längeren Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zugestimmt haben, speichern wir diese nach Maßgabe Ihrer Einwilligungserklärung. Kommt es im Anschluss an das Bewerbungsverfahren zu einem Beschäftigungsverhältnis, Ausbildungsverhältnis oder Praktikantenverhältnis, werden Ihre Daten, soweit erforderlich und zulässig, zunächst weiterhin gespeichert und anschließend in die Personalakte überführt. 7. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. 8. Beschwerderecht Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Marit Hansen Postfach 71 16 24171 Kiel Holstenstraße 98 24103 Kiel Telefon: 0431 988-1200 Telefax: 0431 988-1223 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten unter https://www.datenschutzzentrum. de/ entnehmen. 9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben, damit Ihre Bewerbung bearbeitet werden kann. Eine Nichtbereitstellung der Daten kann für Sie insoweit rechtliche Nachteile haben, als Ihre Bewerbung nicht bearbeitet werden kann. |
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Anforderungen für BewerberInnen | ||